Bild: Spencer Platt (Getty Images)
Wir alle wissen, dass der Autopilot von Tesla nicht gut ist. Anscheinend sieht das auch das Gesetz so, denn ein deutsches Gericht hat den Elektroautohersteller dazu verurteilt, das Model 3 eines Kunden zurückzukaufen, nachdem dieser sich darüber beschwert hatte, dass der Autopilot nicht so funktioniert, wie er sollte, berichtet Electrek.
Seit seiner überstürzten Einführung im Jahr 2016 hat Tesla versucht, Autopilot als autonomes Fahren auszugeben. Das ist es aber nicht. Was 2016 als 5.000-Dollar-Option begann, hat sich inzwischen zu einem 12.000-Dollar-Paket ausgeweitet und umfasst Funktionen wie den automatischen Spurwechsel und eine Anruffunktion. Viele dieser Funktionen sind jedoch aufgrund europäischer Vorschriften in Übersee nicht verfügbar, und die Käufer stellen fest, dass Autopilot nicht das ist, was Tesla vorgibt zu sein.
Der Käufer in Deutschland reichte eine Klage gegen Tesla ein und behauptete im Wesentlichen, die Software für Autopilot sei nicht mit seinem Fahrzeug kompatibel. Viele der Funktionen des Pakets, das er für 6.300 € (6.983 $) gekauft hatte, funktionierten nicht einmal in seinem Fahrzeug. Aus dem deutschen Nachrichtenmagazin Spiegel:
…Assistenzfunktionen wie das automatische Überholen langsamerer Fahrzeuge auf der Autobahn funktionierten nicht. Das Lenkverhalten bei Auf- und Abfahrten oder Autobahnkreuzen ist schwammig und ähnelt dem eines “betrunkenen Fahranfängers”. Ampeln und Stoppschilder werden nicht erkannt.
Der Anwalt des Klägers, der auch behauptet, selbst Tesla-Besitzer zu sein, sagt, der Fall sei bahnbrechend und schaffe einen Präzedenzfall dafür, dass Tesla für seine Software “bürgt”. Tesla ist mit dem Urteil natürlich nicht einverstanden und behauptet, dass alle Probleme mit dem Fahrzeug und seiner Software durch eine kostenlose Reparatur oder ein Update hätten behoben werden können.
Das Gericht glaubte das nicht und wies Tesla an, dem Käufer den vollen Kaufpreis seines Model 3 zu erstatten: 69.000 Euro oder etwas mehr als 76.000 Dollar. Tesla hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Das alles hätte für Tesla zu keinem schlechteren Zeitpunkt kommen können, denn der Autohersteller plant die Einführung von Betatests für Autopilot in Europa.