Seiteninhalt
- 1 Welche gesetzlichen Vorschriften müssen in Deutschland eingehalten werden?
- 2 Klappenauspuff Verbot 2018
- 3 Diese Kennzahlen sollten beachtet werden
- 4 Die verschiedenen Arten von Abgasanlagen
- 5 Welche Klappenabgasanlagen können ohne eine Eintragung und Genehmigung durch den TÜV verbaut werden?
- 6 Bei welchen Klappenabgasanlagen muss der TÜV aufgesucht werden?
- 7 Fazit: Ist ein Klappenauspuff legal?
- 8 Wo bekomme ich Klappenabgasanlagen? Wo kann ich sie verbauen lassen?
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen in Deutschland eingehalten werden?
Wer in Deutschland eine Klappenabgasanlage an seinem Fahrzeug nachrüsten möchte, sollte zwei gesetzliche Aspekte besonders beachten: Die Emissionswerte sowie die Lautstärke. Ist die Klappenabgasanlage lauter als die Serienanlage ist sie nicht eintragungsfähig! Dieser kann jederzeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle überprüft werden. Sollte der Wert der verbauten Abgasanlage höher als der Grenzbereich sein, so muss das Auto stillgelegt werden. Zudem besitzen Klappenauspuffe teilweise andere Abgaswerte als Serien-Auspuffanlagen. Wird bei der Untersuchung der Abgase durch den TÜV festgestellt, dass sich die Emissionswerte, welche durch eine On-Board-Diagnose geprüft werden, über den maximal zugelassen werden befinden, so erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Somit darf das Fahrzeug nicht mehr weiterbewegt werden.
Klappenauspuff Verbot 2018
In der Tuning Szene geht das Gerücht um, dass Klappenabgasanlagen ab 2018 verboten werden.
Dies ist nicht ganz wahr.
Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft.
Diese besagt, dass alle Fahrzeuge mit Austauschdämpferanlagen nicht lauter sein dürfen, als die Serienabgasanlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte.
Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge die bereits einen Klappenauspuff serienmäßig verbaut oder vor Inkrafttreten der EU-Verordnung eingetragen haben. Es gilt Bestandsschutz.
Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) brachte nochmal Klarheit.
Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem klargestellt wurde, dass alle Klappenabgasanlagen die lauter sind als der Serienzustand gegen Paragraphen 30 StVZO verstoßen.D.h. eine Klappenabgasanlage einzutragen ist weiterhin kein Problem, sie darf jedoch nicht lauter sein als die Serienanlage.
Dann ist der Sinn natürlich komplett verfehlt.
Ob man einen lauteren Klappenauspuff noch eingetragen bekommt, hängt also ganz stark vom TÜV-Prüfer ab und kann dann trotzdem im Nachhinein noch angezweifelt werden.
Bessere Chancen hat man, wenn vorher bereits eine Klappenabgasanlage verbaut war. Dann ist auch der Austausch gegen eine Neue in der Regel kein Problem.
Diese Kennzahlen sollten beachtet werden
Vor dem Kauf einer Abgasanlage sollten alle wichtigen Begrifflichkeiten verstanden werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Bei der ABE handelt es sich um eine Allgemeine Betriebserlaubnis, welche alle Fahrzeuge vor der Einführung auf den Markt erhalten müssen, um legal öffentlich bewegt zu werden. Wird eine Klappenabgasanlage mit dem Kennzeichen “ABE” erworben, so deutet dieses darauf hin, dass es sich hier um eine Abgasanlage handelt, welche schon durch eine offizielle Prüfstelle wie den TÜV oder die DEKA geprüft wurde und eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Dadurch kann diese Abgasanlage verbaut werden und benötigt keine weitere Prüfung durch eine offizielle Prüfstelle. Dabei ist auch die E-Kennzeichnung wichtig, welche sich an der jeweiligen Abgasanlage befinden sollte und sich aus dem E und einer Prüfnummer zusammensetzt. Diese sagt aus, dass für die Abgasanlage alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, und diese eingebaut werden kann, ohne später eingetragen werden zu müssen oder sich einer Prüfung unterziehen zu müssen.
Die verschiedenen Arten von Abgasanlagen
Grundsätzlich wird in zwei große Arten von Klappenabgasanlagen unterschieden: Die Art mit der Bezeichnung “Gruppe A” ist schon mit der ABE-Kennzeichnung versehen. Daher muss bei dieser Abgasanlage keine Einzelabnahme durch den TÜV erfolgen. Nach dem Einbau durch einen KFZ-Fachbetrieb muss lediglich eine Sichtprüfung erfolgen, bei welcher festgestellt wird, dass alle Teile der Abgasanlage vorschriftlich eingebaut wurden und keine Fehler vorliegen. Bei der zweiten Art handelt es sich um Modelle mit der Bezeichnung “Gruppe N”. Diese Abgasanlagen sind meist Modelle, welche für ein einzelnes Fahrzeug individuell angefertigt wurden. Sie bedürfen stets einer umfangreichen Untersuchung durch den TÜV. Hier ist vor allem darauf zu achten, sich im Voraus darüber zu informieren, ob es sich bei dem Klappenauspuff der Gruppe N um einen TÜV-konformen Auspuff handelt oder ob dieser die Emissionswerte sowie die Lautstärke überschreitet und somit einem Verbot unterliegt. Ist dies der Fall, so erlischen die ABE und die Versicherung des Fahrzeuges. Es ist allerdings zu beachten, dass auf privaten Grundstücken wie Rennstrecken stets andere Regelungen gelten.
Welche Klappenabgasanlagen können ohne eine Eintragung und Genehmigung durch den TÜV verbaut werden?
Es dürfen alle Abgasanlagen verbaut werden, welche ein ECE- beziehungsweise E-Prüfzeichen besitzen. Diese müssen sich keinem nachträglichen Test durch den TÜV unterziehen oder eingetragen werden. Da es sich hierbei um eine Prüfzeichen der EU handelt, können diese Abgasanlagen in jedem EU-Mitgliedsstaat verwendet werden und bedürfen keiner Eintragung. Genau so dürfen Abgasanlagen mit einem EWG-Prüfzeichen verbaut werden und benötigen keine Eintragung oder eine offizielle Untersuchung. Bei diesem Prüfzeichen handelt es sich allerdings um ein Prüfzeichen, mit welchem ausschließlich EU-Mitgliedsstaaten bezeichnet werden. Unter der Bezeichnung ECE hingegen sind auch einige Länder erfasst, welche nicht der EU angehören. Abgasanlagen, welche das ABE-Prüfzeichen besitzen, können allerdings nur in Deutschland verbaut werden, ohne sich einem Test und einer Eintragung zu unterziehen.
Wichtig! Es gibt keine (neuen) ABEs, E-Prüfzeichen oder EWGs für Nachrüstanlagen. Die einzigen verfügbaren Modelle, sind solche die direkt vom Fahrzeughersteller kommen und als Option für ein bestimmtes KFZ angeboten wurden.
Bei welchen Klappenabgasanlagen muss der TÜV aufgesucht werden?
In Deutschland existiert das sogenannte “ABG-Prüfzeichen“, bei welchem es sich um die Allgemeine Bauartgenehmigung handelt. Wie der Name schon verrät, sind Klappenabgasanlagen mit dieser Bezeichnung allerdings nur für bestimmte Fahrzeugmodelle zugelassen, ohne sich dabei einer nachträglichen Untersuchung zu unterziehen und eingetragen zu werden. Wird eine Abgasanlage mit der ABG-Bezeichnung dennoch für ein Modell verbaut, für welches diese nicht ausgestellt ist, so ist in jedem Fall eine Untersuchung durch den TÜV notwendig. Abgasanlagen, welche mit der Bezeichnung “TGA” versehen sind, verfügen über ein Teilegutachten. Diese müssen sich einer Untersuchung durch eine offizielle Prüfstelle unterziehen, welche den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau mit einer Anbaubescheinigung bestätigen, für welche Kosten anfallen. Außerdem erfolgt hier eine Eintragung in den Fahrzeugschein des Autos. Die Anbaubescheinigung muss jederzeit im Fahrzeug mitgeführt werden und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden. Eine Einzelgenehmigung beziehungsweise EGB ist erforderlich, wenn mehrere Teile einer Abgasanlage miteinander kombiniert wurden oder ein Auspuff mit Auspuffklappe verbaut wurde, welche vollständig selbst angefertigt wurde. Für diese fallen höhere Kosten an und auch die EGB muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden. Außerdem kann ein Verbot der Abgasanlage durch die offizielle Prüfstelle erteilt werden.
Fazit: Ist ein Klappenauspuff legal?
Ja ein Klappenauspuff ist legal, jedoch nur wenn man ihn eingetragen bekommt oder er bei offener Klappe genau so laut ist wie die Serienabgasanlage.
Das Eintragen ist heutzutage leider fast unmöglich.
Außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs kann man natürlich an seinem Auto verbauen was man möchte.
Fahrzeuge die bereits vor dem Inkraftreten der EU-Verordnung einen eingetragenen Klappenauspuff verbaut hatten, dürfen weiter damit fahren. Für alle die einen Klappenauspuff nachrüsten möchten gilt: Es lohnt sich eher nach einer geeigneten Sportabgasanlage Ausschau zu halten und auf die Klappe zu verzichten.
Wo bekomme ich Klappenabgasanlagen? Wo kann ich sie verbauen lassen?
Wir werden immer wieder gefragt ob wir nicht Klappenabgasanlagen verbauen können, daher stellen wir euch nun mal eine Liste* von Tunern bereit wo ihr dies machen lassen könnt.
Die Liste* wird ständig aktualisiert. Wenn ihr Tuner seid oder kennt die das machen, schreibt uns eine E-Mail!
BADEN-WÜRTTEMBERG
BAYERN
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BERLIN
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BRANDENBURG
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BREMEN
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HAMBURG
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HESSEN
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MECKLENBURG-VORPOMMERN
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NIEDERSACHSEN
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NORDRHEIN-WESTFALEN
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RHEINLAND-PFALZ
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SAARLAND
SACHSEN
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SACHSEN-ANHALT
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SCHLESWIG-HOLSTEIN
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THÜRINGEN
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SCHWEIZ
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ÖSTERREICH
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8 Kommentare
Entscheiden tun die grünen Radfahrer am Schreibtisch, die absoluten Autohasser, ausgenommen sie bekommen einen Achtzylinder als Dienstwagen !!!
Hallo
Wie ist das mit dem Sport Modus bei manchen Fahrzeugen? Die haben im Cockpit ein Knopf Sportmodus der die Klappe öffnet. Ist das erlaubt?
Oder darf sich die Klappe auch nicht im Sportmodus öffnen. Die Funktion gibt’s schon ab Werk von den Herstellern.
Sieht man meist bei RTL 2 grip Sendung
wenn neue Autos vorgestellt werden.
Danke für ne kleine Aufklärung
Gruss xiang
Hallo,
mal eine Frage nachdem ich diesen Artikel gelesen habe und eine generelle Frage:
Ich habe vor einen Klappenauspuff bei meinem Audi A4 einbauen zu lassen.( um manchmal ein klein wenig “spaß mit Sound” zu haben)
1. Ist es jetzt nicht erlaubt bei einem Fahrzeug einen Klappenauspuff zu modifizieren/einzubauen, welches Serienmäßig so gut wie keinen “Sound” hat ?
2. Beziehungsweise macht dies überhaupt sinn ?
Ich habe vor einen Klappenauspuff bei meinem Audi A4 einbauen zu lassen.( um manchmal ein klein wenig “spaß mit Sound” zu haben)
LG
Zu 1. Doch, ist erlaubt. Steht doch oben im Artikel. Es darf halt nicht lauter sein als jetzt.
Zu 2. Nö, macht so keinen Sinn ausser dass man jede Menge Kohle in den Sand setzt.
Hallo,
ich hätte hierzu mal ein paar komische fragen…
1. Wo liegt die db Grenze für neu zugelassene Fahrzeuge, denn
2. mein serienmäßiger Auspuff, wurde nicht anerkannt. Hier musste dann eine sehr leisere Auspuffanlage eingabut werden!
Aber bei Fahrzeugen wie Lambo, Ferrari unter anderem AMG, und wie sie alle heißen weiterhin vom Werk aus sehr laute Anlagen legal sind?
Hinweis. mein Fahrzeug kommt aus den Staaten….und alles war original….(neufahrzeug)
Gruß Harald
Habt ihr Knalltüten eigentlich nichts Besseres zu tun, als euch zu überlegen, wie ihr eure Nachbarn und Mitbürger*innen mit Eurem Lärm nerven könnt? Nur um zu zeigen, wer den Größten hat? Streng genommen zeigt ihr damit nur allen anderen Menschen den Stinkefinger.
Man muss nicht alles tun, was man tun kann…
O Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!
Die asozialen kappitragenden Ruhestörer sollte die Polizei gefälligst alle aus dem Verkehr ziehen! Führerschein abnehmen, illegal getunetes Fahrzeug stillegen, Anklage, fertig!
Ihr seid hier nicht auf der Rennstrecke, sondern es handelt sich um ortsinnere WOHNstraßen mit Tempolimit! Laut Straßenverkehrsordnung ist das Kraftfahrzeug außerdem nur dazu gedacht, um (möglichst geräuscharm) von A nach B zu kommen, nicht(!) um sinnlos den Menschen den Menschen den Schlaf zu rauben und zu gefährden!
Gerade jetzt in diesem Moment rast dieser Armleuchter hier werktags mitten in der Nacht durch die Gegend bei ausgeschalteter Straßenbeleuchtung und stiehlt den Leuten die bitter benötigte Nachtruhe! Solche Subjekte zeigen, dass sie weder sozial noch von der Reigfe dazu in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen – der Typ hätte niemals einen Führerschein bkommen dürfen!
Das wird ja alles immer bekloppter. Bald dürfen wir alle nur noch mit Elektroautos rumfahren mit 15 Zoll Stahlfelgen.
Der Hyundai i30N bekommt aber irgendwie serienmäßig ein Auspuff, der lauter ist als jede Klappenauspuffanlage. Hätte der eine Klappe bekommen, wäre der wahrscheinlich sogar leiser gewesen. Und andere Autos hören sich mit Ottopartikelfilter nur noch an wie Rasenmäher. Keine Ahnung wer da entscheidet.